Was wir tun

Gesetzliche Betreuungen

Es kommt vor, dass volljährige Menschen aufgrund einer körperlichen, geistigen und seelischen Behinderung, einer psychischen Erkrankungen oder ihrer sonstigen Erfahrungen und Lebensumstände ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

Dann helfen unsere Fachkräfte des Betreuungsvereins, den Betroffenen den erforderlichen Schutz und die notwendige Fürsorge zu gewährleisten. Betreuer vertreten die Betroffenen gerichtlich und außergerichtlich innerhalb der festgelegten Aufgabenkreise. Es gehört zu unseren wichtigsten Aufgaben, dem betreuten Menschen eine Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen und ihn darin zu unterstützen, seine Grundrechte wahrzunehmen.

Eine Vertrauensbasis zwischen unseren Mitarbeitenden und dem uns anvertrauten Menschen bildet die Grundlage, auf der die persönliche Betreuung stattfindet. Mit unserer Unterstützung soll es dem Betreuten gelingen, sein Leben nach eigenen Wünschen und Interessen soweit wie möglich selbst zu gestalten.

Vormundschaften und Pflegschaften

Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, gelten als schutzbedürftigste Gruppe unserer Gesellschaft. Für eine Flucht aus der Heimat als minderjährige Person gibt es vielfältige Gründe. Stetige Angst vor Verfolgung, Bedrohung oder Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit gehören in einigen Gebieten dieser Erde nach wie vor zum Alltag. Häufig ist die Lebensgeschichte der jungen Menschen von schweren Krisen und traumatischen Erlebnissen geprägt. In der Regel kann das Kindeswohl in einer solchen Situation nur mit professioneller Hilfe sichergestellt werden. Die Einrichtung einer Vormundschaft kann auch vonnöten sein, wenn die Eltern aus anderen Gründen ihrer Sorgepflicht nicht nachkommen können.

Dann wird ein Ansprechpartner gebraucht, der sowohl die komplexe Rechtslage überschaut und Korrespondenz mit Behörden übernimmt, als auch eine verlässliche und empathische Vertrauensperson darstellt.

Es soll für die Minderjährigen eine Brücke zwischen den eigenen Interessen und der rechtlichen und normativen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die rechtliche Vertretung und Verantwortung übernimmt anstelle der Eltern der Vormund. Das Wohlergehen des Mündels, ein gesicherter Rahmen für gesundes Aufwachsen und die Entwicklung des jungen Menschen sowie die gesicherte Teilhabe des jungen Menschen an den Möglichkeiten der Gesellschaft stehen dabei im Vordergrund.

Der Vormund geht eine Beziehung mit dem Mündel ein und pflegt regelmäßig persönlichen Kontakt.

Im Rahmen seiner Tätigkeit übernimmt er die Verantwortung für die Angelegenheiten der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen.

Sind die Eltern oder andere Personen noch in der Lage, ihr Sorgerecht in einzelnen Bereichen auszuüben und bekommt die Fachkraft nur einzelne Aufgaben zugewiesen, so spricht man von einer Ergänzungspflegschaft.

Beratung Ehrenamtlicher und Querschnittsarbeit

Arche e. V. ist für die im Betreuungsgesetz verankerten Aufgaben der Werbung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern und interessierten Menschen verantwortlich und bietet hierzu regelmäßig Veranstaltungen in Wittgenstein an.

Führen Sie bereits eine Betreuung, vielleicht im Familien- oder Bekanntenkreis?

Haben Sie Fragen zu Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen? Bestimmt können wir mit unserer Erfahrung weiterhelfen. Gerne bieten wir zur Beratung auch Einzelgespräche an – vereinbaren Sie dazu am besten telefonisch einen Termin.